Allgemeinbildende höhere Schule

Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen/Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

Das Reifeprüfungszeugnis berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) und zur Bewerbung für den öffentlichen Dienst.

Im Rahmen der Schulautonomie kann jeder Schulstandort sein Angebot an Unterrichtsgegenständen (in der Unterstufe und/oder Oberstufe) speziell auf seine Situation ausrichten. Die Schulstandorte können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein eigenes Profil (z.B. ökologisch) oder einen speziellen Schwerpunkt (z.B. Informatik) entwickeln.

Schulstufe

5. bis 12. Schulstufe

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

  • erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule mit den Noten "Sehr gut" oder "Gut" in Deutsch und Mathematik
  • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz der Note "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
  • Aufnahmsprüfung

Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS)

Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

Übertritt nach der 2. oder 3. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule

Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist oder eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.

In jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt auch für jene Pflichtgegenstände, die die Aufnahmsbewerberin/der Aufnahmsbewerber bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

Übertritt von anderen Schulformen

Falls erforderlich: Einstufungs- oder Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

Dauer

Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

Inhalte

  • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
  • Erlangen der Voraussetzungen für ein Studium

Besonderheiten

Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

  • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
  • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

Schulformen

Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

1. und 2. Klasse: Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)

3. und 4. Klasse:

  • Gymnasium: Latein oder alternativ zweite Lebende Fremdsprache
  • Realgymnasium: Geometrisches Zeichnen; höhere Stundenanzahl in Mathematik, Technik und Design
  • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
    • höhere Stundenanzahl in Chemie, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Technik und Design
    • Wird derzeit in Richtung eines stärkeren wirtschaftlichen Schwerpunkts weiterentwickelt.

Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

Gymnasium

alternativ Latein oder eine zweite Lebende Fremdsprache (abhängig von der Wahl in der 3. Klasse)

Realgymnasium

  • höhere Stundezahl in Mathematik
  • ab der 5. Klasse Latein oder eine zweite Lebende Fremdsprache
  • wahlweise Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

  • ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein
  • höhere Stundenanzahl in Geographie und wirtschaftliche Bildung, Psychologie und Philosophie
  • Wird derzeit in Richtung eines stärkeren wirtschaftlichen Schwerpunkts weiterentwickelt.

Oberstufenrealgymnasium

  • 4-jährig: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse)
  • Wahlweise mit:
    • autonomer Schwerpunktsetzung;
    • Instrumentalmusik und Gesang oder
    • Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung;
    • Darstellender Geometrie oder
    • ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie

Für alle Schulformen der Oberstufe

In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.

Sonderformen

Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung

  • Sportschwerpunkte entweder
    • ab der 1. Klasse (8-jähriges Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) oder
    • ab der 5. Klasse (4-jähriges Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung)
  • Musikschwerpunkte entweder
    • ab der 1. Klasse (8-jähriges Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; 8-jähriges Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) oder
    • ab der 5. Klasse (4-jähriges Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; 5-jähriges Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik)

Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige

Abendunterricht oder Fernstudium (Dauer 8 Semester)
Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme

AHS für sprachliche Minderheiten

für die folgenden Sprachen: Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch

Werkschulheim

Die allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung wird derzeit in den folgenden Lehrberufen angeboten: Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmiedin(Gold- und Silberschmied und Juwelierin/Juwelier sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul.

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

Je nach geplanter weiterführender Schule muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien. Für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen.

Rechtsgrundlagen

§§ 34, 35, 36, 40 Schulorganisationsgesetz

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung