Fischen in der Url
Es sind grundsätzlich die Bestimmungen des NÖ-Fischereigesetzes einzuhalten und folgende Punkte zu beachten:
- Die Saison beginnt am 1. Mai und endet am 30. Oktober.
- Die Fischwassergrenzen sind unbedingt einzuhalten. Diese sind im Plan eingezeichnet.
- Das Fischen ist mit höchstens 2 Angelruten und allen Ködern ausgenommen Lebendfisch erlaubt.
- Der an der Fangvorrichtung, des verwendeten Angelgerätes (Angelrute und/oder Reuse), befestigte Köder darf sich nicht unbeaufsichtigt unter der Wasseroberfläche befinden.
- Das Auslegen einer Krebsreuse ist erlaubt ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
- Die Entnahme von Krustentieren ist nur auf die nicht heimische Art des Signalkrebses beschränkt und darf nur bei eindeutiger Erkennung (türkis-weißer Fleck am Gelenk des Scherenfingers) erfolgen.
- Pro Tag sind höchstens erlaubt: 5 Salmoniden (zB Forellen, Saiblinge) und 5 Weißfische (zB Aitel, Rotauge).
- Die Gesamtzahl von 10 Fischen darf nicht überschritten werden. (Signalkrebse unbeschränkt)
- Jeder gefangene Fisch muss sofort auf der Rückseite der Fischerkarte eingetragen werden. Der Fangbericht ist beim Aussteller der Lizenz abzugeben bzw. in den Gemeindepostkasten (Tür) zu werfen, außerdem ist er dem Kontrolleur vorzuweisen.
- Der Fischerplatz ist sauber zu verlassen, Dosen und Verpackungen sind mitzunehmen. Lagerfeuer sind verboten. Für etwaige Flurschäden haftet der Lizenznehmer.
- Fische und Krustentiere dürfen nur dann entnommen werden, wenn das Brittelmaß erreicht ist, außerhalb der gesetzlich festgelegten Schonzeit und falls keine ganzjährige Schonzeit festgelegt ist.
- Ganzjährig geschont: Hecht, Karpfen, Nase, Barbe (sind unverzüglich weidgerecht zurückzusetzen)
Preise:
Erwachsener | Jugend | |
Tageslizenz | € 20,- | € 10,- |
Jugendermäßigung bis 18 Jahre (bei Schülern oder sonstiger Ausbildung)
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