Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Schenkungen

Schenkungen bzw. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (z.B. eine Liegenschaft) sind generell nur dann gültig, wenn das Geschenk tatsächlich übergeben bzw. bei Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe ein Notariatsakt errichtet wurde. In jedem Fall benötigt man bei der Übertragung einer Liegenschaft einen schriftlichen Vertrag, welcher den formalen Erfordernissen des Grundbuchs entspricht (Notariatsakt bzw. Beglaubigung der Unterschriften).

Rückforderung von Schenkungen

Eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte kann eine Schenkung nur dann zurückfordern, wenn die/der Beschenkte eine strafbare Handlung gesetzt hat. Des Weiteren kann eine Schenkung wegen Irrtums (über die Motive der Schenkung oder die zukünftige Entwicklung innerhalb einer Lebensgemeinschaft) angefochten werden.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer