Vereine

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Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
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NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Mahnverfahren

Im Rahmen eines Mahnverfahrens erlässt das Gericht bei Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl. Das Gericht prüft dabei zunächst nicht, ob die klagende Partei wirklich einen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme gegen die beklagte Partei hat.

Hinweis:

Nähere Informationen zum Thema "Anwaltspflicht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Der Zahlungsbefehl trägt die Aufschrift "bedingter Zahlungsbefehl". Mit ihm wird der beklagten Partei aufgetragen, binnen 14 Tagen die Forderung samt Zinsen zu bezahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben.

Achtung:

Nur durch einen Einspruch wird der Zahlungsbefehl außer Kraft gesetzt. Wenn kein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erfolgt, wird er rechtskräftig – auch wenn die Forderung nicht zu Recht besteht. Die klagende Partei kann dann mittels Zwangsvollstreckung die Zahlung der eingemahnten Summe erzwingen.

Wenn die beklagte Partei der Forderung nachkommt und den Geldbetrag zuzüglich Kosten innerhalb der Frist bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Soll nur die Kostenentscheidung alleine bekämpft werden, muss gegen diese ein Rekurs eingebracht werden.

Hinweis:

Die gesamte zu zahlende Summe findet sich im letzten Absatz des Zahlungsbefehls.

Erhebt die beklagte Partei rechtzeitig Einspruch, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und das Gericht lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung.

Tipp:

Besteht die Forderung zum Teil zu Recht, sollten Sie noch während der Einspruchsfrist den Amtstag des Bezirksgerichts aufsuchen oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Rechtsanwaltsverzeichnis (ÖRAK)

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Mahnklage

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 03.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion