Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Allgemeines zum Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft

Bei einem Übertritt von einer Religionsgemeinschaft in eine andere müssen von der Gläubigen/dem Gläubigen bestimmte Anforderungen beachtet werden bzw. werden die Gläubigen auf unterschiedliche Art und Weise auf den Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft vorbereitet.

Achtung:

Um in eine andere Religionsgemeinschaft überzutreten, muss zuvor der Austritt aus der bisherigen Religionsgemeinschaft erfolgt sein.

Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

Tipp:

Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

Wer von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zu einer christlichen übertritt, wird von der Gemeinde auf die Taufe vorbereitet. Nach der Taufe wird der Taufschein ausgestellt.

Ökumenischer Rat

Letzte Aktualisierung: 17.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion