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Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihr Kind unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
    • Wahleltern
    • Großeltern
    • Wahlgroßeltern
    • Stiefeltern
    • Pflegeeltern
  • Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Hinweis

Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt.

Zuständige Stelle

Pensionsversicherung (→ PV)

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines Kindes mit Behinderungen

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz