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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
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Kräuterkreis Aschbach Verein
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Oldtimerverein Aschbach Verein
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ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Bedingungen und Auflagen in einem Testament

Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:

  • Gültige Bedingung:
    "Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt."
  • Gültige Befristung:
    "Meine Tochter erhält mit ihrem 25. Geburtstag meinen gesamten Schmuck."
  • Gültige Auflage:
    "Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab am Hernalser Friedhof aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen."

Bei Nichterfüllung der Auflage verliert der Bedachte die Zuwendung. Es ist sinnvoll, einen Auflageberechtigten einzusetzen, der die Erfüllung der Auflage einklagen kann.

Es gibt aber auch unverständliche, gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen, wie beispielsweise

  • Eine bestimmte Person darf nicht heiraten oder
  • Eine bestimmte Person darf nur einen bestimmten Partner heiraten

Derartige Bedingungen gelten ebenso als nicht beigesetzt wie gänzlich unverständliche oder sinnlose Bedingungen. Das Testament bleibt aber trotzdem gültig.

Tipp

Es empfiehlt sich, den Rat eines Notars oder eines Rechtsanwalts einzuholen, da bei unüberlegt beigesetzten Klauseln leicht die Gültigkeit des letzten Willens vereitelt werden kann.

Rechtsgrundlagen

§§ 696 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer