Vereine

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Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
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Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Checkliste Steuern

Jede/jeder, die/der in Österreich lebt, muss auf das Einkommen Steuer zahlen. Je nachdem, ob eine Arbeitsstelle in einem Unternehmen angetreten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird, sind unterschiedliche Regelungen zu beachten.

Aktuelle Checkliste zur Steuerpflicht bei Arbeitnehmern.
Steuerpflicht bei Arbeitnehmern
Thema Detailinformationen Erledigt
Einkommensteuer/Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich müssen die Einkommensteuer nicht selbst an das Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer wird der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer in Form der Lohnsteuer von ihrem/seinem Bruttogehalt abgezogen und von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.  
Arbeitnehmerveranlagung Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung zu viel entrichtete Lohnsteuer geltend machen.
Pflichtveranlagung In bestimmten Fällen müssen aber auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführen. Wann eine Pflichtveranlagung durchgeführt wird, kann im Kapitel "Arbeitnehmerveranlagung" nachgelesen werden.  

Checkliste zur Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen.
Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen
Thema Detailinformationen Erledigt
Einkommensteuer Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind Selbstständige selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 11.000 Euro, müssen die Einkünfte versteuert werden.  
Steuernummer Bei erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist beim Finanzamt Österreich eine Steuernummer zu beantragen.  
Einkommensteuererklärung Im Folgejahr muss erstmals eine Einkommensteuererklärung (→ USP) beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden.  
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion