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Bühne Aschbach Verein
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Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
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ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
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ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Fahrausbildung – Ärztliches Gutachten

Allgemeine Informationen

Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.

Es wird auch die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.

Hinweis

Wird aufgrund des ärztlichen Gutachtens im Führerschein eingetragen, dass eine Brille zu tragen ist (Code 01.01), dürfen nicht stattdessen Kontaktlinsen (Code 01.02) getragen werden. Sollen statt einer Brille Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein geändert werden. Sollen wahlweise eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein ebenfalls geändert werden (auf Code 01.06). Ausführliche Informationen zum Thema "Zahlencodes im Führerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Kosten

  • 35 Euro für die Untersuchung bei den Klassen A (A1, A2), B, BE und F
  • 50 Euro für die Untersuchung bei den Klassen C (C1), D (D1), CE (C1E), DE (D1E)
  • 130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening bei der Klasse D

Bewerberinnen/Bewerber um die Klasse D müssen zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren.

Zusätzliche Informationen

Das ärztliche Gutachten wird durch sachverständige Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, erstellt. Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch "Führerscheinuntersuchung" genannt). Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).

Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt innerhalb Österreichs (unabhängig vom Bundesland) zu besuchen. Wählen Sie einen der nachfolgenden Links, um eine Liste aller sachverständigen Ärztinnen/Ärzte des jeweiligen Bundeslandes abzurufen:

Bezüglich hier nicht angeführter Bundesländer erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde oder Ihrer Fahrschule (→ WKO), welche Ärztinnen/Ärzte ermächtigt sind. Informationen finden sich auch auf der Seite Fahrschulsuche (→ BAWS Websolutions GmbH).

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur