Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Haltung von Frettchen

Folgende Punkte sind bei der Haltung von Frettchen zu beachten:

  • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
  • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
  • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
    • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
    • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
    • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
    • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
    • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
    • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
  • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
    • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
    • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
    • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
    • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion