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Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
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Kameradschaftsbund Aschbach Verein
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Oldtimerverein Aschbach Verein
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ÖVP Aschbach Verein
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Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
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Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Studieren in der EU – Aufenthalt bis zu drei Monaten

Österreichische Studentinnen/österreichische Studenten haben als Bürgerinnen/Bürger der EU das Recht, in jedem Mitgliedstaat (sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen) zu studieren. Halten sie sich dort für weniger als drei Monate auf, benötigen sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den sie in einigen  EU-Mitgliedstaaten ständig bei sich tragen müssen. Studentinnen/Studenten, die diese Dokumente nicht bei sich haben, können sie unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend in Gewahrsam genommen werden oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Nur aus diesem Grund ausgewiesen werden können sie jedoch nicht.

Achtung:

In einigen EU-Mitgliedstaaten muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Einreise die Anwesenheit angezeigt werden. In der Regel muss dies beim Rathaus oder einer örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Ein Verstoß kann z.B. eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten die gleichen Rechte wie Staatsangehörige des jeweiligen Staates genießen. Das betrifft vor allem den Zugang zu Beschäftigung, Bezahlung, Leistungen, die den Zugang zu Beschäftigung erleichtern, Anmeldung in Schulen usw.

Ausnahme: Einige EU-Mitgliedstaaten gewähren Studentinnen/Studenten allerdings während der ersten drei Monate im jeweiligen Staat möglicherweise keine Einkommensbeihilfe oder Unterhaltsstipendien.

Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)

Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion