Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
BHW Aschbach-Markt Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Zentrales Melderegister (ZMR)

Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

Hinweis:

Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion