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Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
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LA BigBand Verein
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Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
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ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Ablöse

Unter einer Ablöse versteht man eine einmalige Zahlung, die im Zusammenhang mit der Übernahme einer Mietwohnung geleistet wird, etwa für Möbel oder bauliche Veränderungen. So kann z.B. eine Käuferin/ein Käufer für eine eingebaute Küche oder für eine neu installierte Heizung Ablöse zahlen. Ob eine solche Zahlung zulässig ist, hängt vom Mietrecht ab.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sind Ablösen für die bloße Wohnungsüberlassung, für den Verzicht auf Kündigungsgründe oder für gesetzlich ohnehin bestehende Rechte unzulässig. Solche Vereinbarungen sind nichtig, und bereits geleistete Zahlungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.

Erlaubt sind Ablösen, wenn eine konkrete Gegenleistung besteht und der verlangte Betrag sachlich gerechtfertigt ist. Typische Beispiele dafür sind Möbel zum Zeitwert oder Verbesserungen, die für nachfolgende Mieterinnen/Mieter einen Nutzen bringen. Die Zahlung muss dabei angemessen sein.

Mieterinnen/Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen eine Investitionsablöse verlangen, wenn sie selbst Verbesserungen durchgeführt haben. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen wesentlich waren, in den letzten 20 Jahren erfolgt sind und auch weiterhin von Nutzen sind.

Unzulässige Zahlungen können rechtlich angefochten werden. Betroffene können sich an die Arbeiterkammer, die Mietervereinigung, den österreichischen Mieter- und Wohnungseigentümerbund oder eine Wohnberatungsstelle wenden. Für Vermieterinnen/Vermieter bietet die Wirtschaftskammer Beratung an.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz