Vereine

Name Branche
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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
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Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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FPÖ Aschbach Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
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NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Begriffsbestimmungen

Halterin/Halter ist jene Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder in Obhut hat.

Folgende domestizierte Tiere (eingegliederte ehemalige Wildtiere als Nutz- oder Heimtiere) werden im bundesweiten Tierschutzgesetz als Haustiere bezeichnet:

  • Haushunde
  • Hauskatzen
  • Hauskaninchen
  • Hausgeflügel
  • domestizierte Fische
  • Großkamele
  • Kleinkamele
  • Wasserbüffel

Domestizierte Tiere folgender Gattungen, sofern es sich nicht um exotische Arten handelt, gelten ebenfalls als Haustiere:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Pferde

Als Heimtiere gelten Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier in einem Haushalt gehalten werden, soweit es sich um

  • Haustiere oder
  • domestizierte Tiere der Ordnungen der
    • Fleischfresser, Nagetiere, Hasenartigen, Papageienvögel, Finkenvögel, Taubenvögel oder der Klasse Fische

handelt.

Wildtiere sind alle Tiere außer Haus- und Heimtieren.

Eine nähere Begriffsbestimmung (unter anderem auch zur Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und zu Sonderformen der Haltung, bspw. in Tierheimen, Zoos und Zirkussen) finden sich im Tierschutzgesetz sowie den zugehörigen Verordnungen.

Weiterführender Link

Tierschutzgesetz (→ BMASGPK)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz