Vereine

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Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
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Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Maulkorb- und Leinenzwang

Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. 

Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

  • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
  • Hunde im Grünland Maulkorb- oder Leinenzwang
  • Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
  • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
  • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteign, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
  • Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen

Tipp

Überprüfen Sie auf der Seite Leben in der Gemeinde, ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz