Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Geldleistungen und Soziales

Allgemeine Informationen

  • Grundwehrdiener (Stand: 1. Jänner 2025)
    • Monatsgeld: 288,47 Euro
    • plus monatliche Grundvergütung von 317,11 Euro
  • Ab dem Dienstgrad "Gefreiter" eine monatliche Dienstgradzulage von 77,74 Euro, ab dem Dienstgrad "Korporal" von 97,18 Euro sowie ab dem Dienstgrad "Zugsführer" von 116,28 Euro

Soziales

Neben den Geldleistungen können für Sie – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen wie beispielsweise:

  • Familien-/Partnerunterhalt
    Für die Zeit des Grundwehrdienstes besteht Anspruch auf Familien-/Partnerunterhalt, wenn Sie laut Gesetz für andere Personen (Ehepartnerin, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder, außereheliche Kinder) Unterhalt zu leisten haben.
  • Wohnkostenbeihilfe
    Zur Abdeckung der notwendigen Kosten, die nachweislich während des Grundwehrdienstes für die erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehen.
  • Freifahrt und Fahrtkostenvergütung
    Während des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat dürfen Massenbeförderungsmittel für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort kostenlos benützt werden.
    Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Vergütung der nachgewiesenen Fahrtkosten mit Massenbeförderungsmitteln (ausgenommen Flugzeug) für Fahrten auf beliebigen Wegstrecken im Inland bis zum Höchstausmaß von 320 Kilometern pro Monat.
    Des Weiteren werden in bestimmten Fällen die Fahrtkosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort ersetzt (z.B. bei der ersten Fahrt zum Dienstort). Für Grundwehrdiener, Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten wurde das KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER (KTÖ BH) eingeführt. Das KTÖ BH gilt frühestens einen Tag vor Beginn des Grundwehrdienstes, des Ausbildungsdienstes oder des Wehrdienstes als Zeitsoldat. Die Gültigkeit endet grundsätzlich einen Tag nach Ablauf des Wehrdienstes. Anspruchsberechtigte können ab einem Monat vor dem Einberufungstermin das KTÖ BH an einer bedienten Servicestelle (alle besetzten Schalter der teilnehmenden Verkehrsverbünde) unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß der Erläuterung im Einberufungsbefehl ausstellen lassen.

Zuständige Stelle

Das Heerespersonalamt

Erforderliche Unterlagen

Formular "Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)"

Auf dem jeweiligen Formular finden Sie eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.

Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Serviceline des Heerespersonalamtes unter:
  • Ihre Vorgesetzten (diese sind dazu verpflichtet, auch in außerdienstlichen Angelegenheiten beizustehen)

Zusätzliche Informationen

Auskünfte über die Familienbeihilfe erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Weiterführende Links

Zum Formular

Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung