Vereine

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Bühne Aschbach Verein
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Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
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Landjugend Aschbach
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NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Allgemeines zur Schwangerschaft von Jugendlichen

Wenn eine Jugendliche schwanger ist, sollte sie sich Rat und Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen holen. Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht, liegt aber immer bei den werdenden Eltern. Einen allgemeinen Ratschlag, was im Fall einer ungewollten Schwangerschaft zu tun ist, gibt es nicht.

Die Frage, ein Kind zu bekommen oder nicht, ist für das weitere Leben von entscheidender Bedeutung. Um das Richtige zu tun, ist es wichtig, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.

Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es einige Möglichkeiten:

  • das Kind bekommen und die Erziehung selbst übernehmen
  • das Kind bekommen, aber die Obhut für bestimmte Zeit einer Pflegefamilie übertragen
  • das Kind zur Adoption freigeben
  • oder aber auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs

Wird eine Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt ist, schwanger, besteht die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Abbruchs. Ältere Jugendliche können die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn beenden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz