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Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Allgemeines zur Rehabilitation

Allgemeine Informationen

Im Rahmen des Bundesbehindertengesetzes (BBG) werden jene Grundsätze geregelt, die die Rehabilitationsmaßnahmen koordinieren.

Die Aufgaben der Rehabilitation lauten wie folgt:

  • Medizinische Maßnahmen mit dem Ziel, eine bestehende Behinderung zu beseitigen, zu vermindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten
  • Berufliche Maßnahmen (→ USP), die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen sollen, erstmals einen Beruf, einen früheren Beruf oder erforderlichenfalls einen neuen Beruf auszuüben
  • Schulische Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die bestmögliche Erziehung und Bildung zu sichern
  • Soziale Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen darüber hinaus die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen
Hinweis:

Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung für eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten wollen, muss ein formloser Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger (→ SV) gestellt werden.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das Allspartenservice können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ SV) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

Weiterführender Link

Suchfunktion nach Rehabilitationszentren (→ Österreichisches Gesundheitsportal)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz