Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
BHW Aschbach-Markt Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Kontradiktorische Vernehmung

Bei einer kontradiktorischen Vernehmung im Rahmen eines Strafprozesses wird die Zeugin/der Zeuge gesondert befragt, sodass die Beschuldigte/der Beschuldigte und die Zeugin/der Zeuge nicht direkt zusammentreffen. Die kontradiktorische Vernehmung wird auch "schonende" Vernehmung genannt.

Während Staatsanwältin/Staatsanwalt, Beschuldigte/Beschuldigter und Verteidigerin/Verteidiger in einem Raum anwesend sind, findet die Vernehmung der Zeugin/des Zeugen in einem anderen Raum statt. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten übertragen, die/der so ihr Fragerecht/sein Fragerecht ausüben kann, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers, ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss kontradiktorisch einvernommen werden.

Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion