Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Tipps für Angehörige und Freunde

Allgemeines

Gesundheitlich riskantem Gebrauch jeglicher psychoaktiver Substanzen sollte entsprechendes Augenmerk geschenkt werden. Insbesondere auch beim Gebrauch von Drogen gibt es Anzeichen, die beachtet werden sollten. Es ist aber wichtig zu beachten, dass diese Hinweise auch auf andere Schwierigkeiten und/oder Störungen zurückzuführen sein können. Wenn bei Angehörigen, Freundinnen/Freunden der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, sollte man diese aufmerksam beobachten.

Wenn man aufgrund der Hinweise und Beobachtungen zur Gewissheit gelangt, dass diese Person Drogen konsumiert, sollte man sich jedenfalls an eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe wenden.

Hinweis:

Es ist wichtig, zu erkennen, dass nur die/der Abhängige selbst den Drogenkonsum beenden kann. Das Suchtmittelgesetz (SMG) geht dementsprechend von der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Behandlung aus, sieht aber Anreize vor, sich erforderlichenfalls gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu unterziehen.

Hinweise auf Drogenkonsum

  • Wesensänderung
    (Gereiztheit, Aggressivität, Verschlossenheit, Unruhe, Depressivität etc.)
  • Verhaltensänderung
    (zunehmende Nachlässigkeit, Aufgeben von Interessen und Perspektiven über längere Zeit etc.)
  • Aussehensänderung
    (Änderung des Kleidungsstils, Vernachlässigung der Körper- und Zahnpflege, Abmagerung durch Appetitlosigkeit etc.)
  • Konzentrationsstörungen
  • Änderung der Lebensgewohnheiten
  • Straffälligkeit
  • Hoher Geldbedarf oder plötzlicher Geldbesitz

Coabhängigkeit

Die Abhängigkeitserkrankung eines Menschen beeinflusst oft auch das Leben und die Handlungen von Bezugspersonen. Personen, die Verhaltensweisen setzen, die das Suchtverhalten der/des Erkrankten unterstützen – wie die Schuld für die Sucht immer "außen" suchen oder sich bei den Handlungen von Mitleid leiten lassen etc. –, bezeichnet man als coabhängig. Diese "Abhängigkeit von der Abhängigkeit nahestehender Personen" verhindert häufig die Chance auf Veränderung.

Meist sind sich coabhängige Angehörige dieser "nicht helfenden Hilfe" nicht bewusst. Sie sollten der/dem Abhängigen nicht alle Probleme abnehmen, die durch ihre/seine Krankheit entstehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Sucht ungewollt verlängert wird.

Coabhängige Menschen erkennen dies häufig nicht und statt ihr Verhalten zu ändern, verstärken sie es oft ungewollt noch. Aus dem anfänglich verständlichen "Helfenwollen" entwickelt sich prozesshaft und fortschreitend, wie bei der Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung, eine Abhängigkeit von dieser Situation.

Meist liegt der Grund der Entwicklung einer solchen Coabhängigkeit wie bei einer Abhängigkeitserkrankung in der eigenen Lebensgeschichte (Sehnsüchte, Defizite und traumatische Erlebnisse) und muss als solcher erkannt und behandelt werden. Die/der Coabhängige kann durch volle Konzentration auf die abhängigkeitskranke Person von ihren/seinen eigenen Persönlichkeitsproblemen ablenken und sich als "aufopfernd" und "gut" darstellen.

Anzeichen für eine Coabhängigkeit:

  • Übernahme der Verantwortung für die Abhängige/den Abhängigen
  • Entschuldigung und Rechtfertigung ihres/seines Verhaltens
  • Laufende Unterstützung
  • Abnahme sämtlicher Belastungen
  • Verleugnung der Realität
  • Übermäßige Wachsamkeit und Misstrauen
    • Kontrolle des Verhaltens der Abhängigen/des Abhängigen
    • Ständiger Verdacht des Belogenwerdens

Wenn eine Coabhängigkeit besteht, sollte man sich jedenfalls an eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe wenden.

Österreichischer Suchthilfekompass (→ GÖG)

Rechtsgrundlagen

Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 08.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz