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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
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Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
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Oldtimerverein Aschbach Verein
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ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Frist

Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)

Beispiel

Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

Folgende Fälle können eintreten:

  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.

Hinweis

Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion