Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Mitnahme von Lebensmitteln und anderen Waren

Eine geringe Menge von Lebensmitteln und zusammengesetzten Erzeugnissen darf im persönlichen Gepäck von Reisenden für den Eigenbedarf aus den Mitgliedstaaten der EU sowie den Drittstaaten Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt nach Österreich mitgeführt werden. Für einige dieser Drittstaaten gelten darüber hinaus besondere Beschränkungen für die Einfuhr von Fleisch, Milch und anderer spezieller Erzeugnisse nach Österreich.

Hinweis:

Eine geringe Menge ist eine (mengenmäßig nicht genau eingegrenzte) Menge an Waren und Gegenständen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden bzw. der Verbraucherin/des Verbrauchers und keinesfalls zu kommerziellen Zwecken bestimmt ist.

Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum etc.) können grundsätzlich aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb des Europäischen Binnenmarkts frei mitgeführt werden.

Hinweis:

Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern können grundsätzlich auf dem Landweg pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze"). Auf dem Luftweg können grundsätzlich pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze").

Letzte Aktualisierung: 14.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion