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Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
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Kameradschaftsbund Aschbach Verein
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Kräuterkreis Aschbach Verein
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ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
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Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
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Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen