Achtung: Diese Seite ist am 24. 05. 2026 abgelaufen.

Waldbrandverordnung 2026 in Kraft

Das müssen Sie jetzt beachten

Im gesamten Verwaltungsbezirk Amstetten sind im Wald und in Waldnähe jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere

  • das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer
  • das Rauchen
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (z.B. Zündhölzer, Zigaretten), aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
  • die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.