Das müssen Sie jetzt beachten
Im gesamten Verwaltungsbezirk Amstetten sind im Wald und in Waldnähe jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere
- das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer
- das Rauchen
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (z.B. Zündhölzer, Zigaretten), aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
