Waldbrandverordnung 2026 in Kraft

Das müssen Sie jetzt beachten

Im gesamten Verwaltungsbezirk Amstetten sind im Wald und in Waldnähe jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere

  • das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer
  • das Rauchen
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (z.B. Zündhölzer, Zigaretten), aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
  • die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.