Bestätigung der Meldung
Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine "Bestätigung der Meldung" ausgehändigt. Diese dokumentiert den soeben durchgeführten Meldevorgang. Anders als eine Meldebestätigung, welche nur auf Antrag ausgestellt wird und kostenpflichtig ist, erhalten Sie die "Bestätigung der Meldung" ohne Antrag.
Hinweis
Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte" Meldezettel behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.
Letzte Aktualisierung: 7. April 2025
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