NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025

Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. 

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie unterhalb.

Antrag_HKZ.pdf

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss
Mittwoch, 18. Dezember 2024

Erlaeuterungen_HKZ.pdf

Erläuterungen NÖ Heizkostenzuschuss
Mittwoch, 18. Dezember 2024

Richtlinie_inkl._DSGVO_HKZ.pdf

Richtlinie inkl. DSGVO NÖ HKZ
Mittwoch, 18. Dezember 2024