Voranschlag und mittelfristiger Finanzplan 2025
Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
VA-2025-GHD2024_30504.xml.txt
Mittwoch, 18. Dezember 2024