1. Nachtragsvoranschlag 2025
Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. siehe Beilage
NVA1-2025-GHD2024_30504.xml.txt
Donnerstag, 03. Juli 2025