1. Nachtragsvoranschlag 2024

Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. siehe Beilage

NVA1-2024-GHD2023_30504.xml.txt

Dienstag, 02. Juli 2024