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1. Nachtragsvoranschlag 2022

Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. siehe Beilage

GHD2021_30504.xml.txt

Dienstag, 05. Juli 2022