1. Nachtragsvoranschlag 2022
Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. siehe Beilage
GHD2021_30504.xml.txt
Dienstag, 05. Juli 2022