Vereine

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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
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Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Urlaub im Ausland ohne Eltern

Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen/des Minderjährigen bestimmt deren/dessen Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung der Minderjährigen/des Minderjährigen dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern einer Jugendlichen/eines Jugendlichen, ob sie/er alleine verreisen darf.

Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes. Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Eltern der Jugendlichen/dem Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der sie erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind. Dieser Bestätigung sollten eine Kopie der Geburtsurkunde der Minderjährigen/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt. Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereit gestellt.

Hinweis:

Auf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung.

Tipp:

Die e-card, oder für Reisen außerhalb der EU der Urlaubskrankenschein, sollte unbedingt eingepackt werden. Nähere Informationen erteilt der zuständige Krankenversicherungsträger. Auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern.

Letzte Aktualisierung: 16.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion