Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Die eigene Website

Domain

Domains können bei einem Provider angemeldet werden. Die meisten Provider bieten eine Abfragemöglichkeit an, mit der festgestellt werden kann, ob der gewünschte Domainname noch frei ist. Handelt es sich um eine Domain mit der Endung .at, können Sie auch auf der Website der Österreichischen Domain-Registry (NIC.at) nachschauen, ob der gewünschte Domainname schon vergeben ist.

Eine Übersicht der österreichischen Provider findet sich auf den Seiten der ISPA (Internet Service Providers Austria).

Bilder, Videos, Musik auf der eigenen Website

Bilder, Videos und Musik sind urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich dürfen diese daher nur mit Zustimmung der Herstellerin/des Herstellers ins Internet gestellt werden.

Selbst gemachte Fotos, auf denen anderen Personen abgebildet sind, dürfen unter Umständen nur mit Zustimmung der Abgebildeten/des Abgebildeten veröffentlicht werden.

Bei der Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger (AKM) können die nötigen Rechte an einem Musikstück erworben werden, um es auf die eigene Website zu stellen.

Impressum und Offenlegung

Die Impressumspflicht gilt für elektronische Medien, die wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden, z.B. elektronische Newsletter.

Umgangssprachlich werden die Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz häufig als Impressum bezeichnet!

Bei der Offenlegungspflicht wird zwischen "großen" und "kleinen" Websites unterschieden. Wenn eine Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder Präsentation der Medieninhaberin/des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, handelt es sich um eine "kleine Website". Die Offenlegungspflicht beschränkt sich in diesem Fall auf

  • Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers.
Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion