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Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A

Hinweis:

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Admont

Verordnung

Benutzung von Rasenmähern

gilt nicht für:

Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 21 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Aigen im Ennstal

Empfehlung 

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

 

Albersdorf-Prebuch

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Altaussee

Verordnung

Rasenmähen mit Mähern, die mit Verbrennungs- (Benzinrasenmäher)  oder Elektromotoren betrieben sind

erlaubt:

  • täglich
    • 9 bis 12 Uhr
    • 15 bis 20 Uhr

(gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 2. Oktober eines jeden Jahres)

 

Altenmarkt bei St. Gallen

Verordnung

lärmverursachende Arbeiten

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 16 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion