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Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Allgemeines und Sozialversicherung 

Allgemeines

Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeit, Babysitten etc.). Durch den DLS ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer mit dem ersten Beschäftigungstag unfallversichert.

Der DLS gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse (maximal einen Monat). Diese können jedoch wiederholt abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Das monatliche Einkommen bei der einzelnen Arbeitgeberin/beim einzelnen Arbeitgeber darf den Grenzwert (für das Jahr 2025) von 755,01 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag errechnet sich aus der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (für das Jahr 2025) zuzüglich Urlaubsersatzleistung und anteiligen Sonderzahlungen.

Folgende Tätigkeiten können unter anderem mit dem Dienstleistungsscheck entlohnt werden:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung (z.B. Reinigungsarbeiten)
  • Kinderbeaufsichtigung
  • Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens
  • Einfache Gartenarbeiten

Der Ablauf der Verwendung von Dienstleistungsschecks ist folgender:

  • Kauf des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Arbeit wird ausgeführt (durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer)
  • Ausfüllen des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Bei der ersten Einreichung: Ausfüllen des Beiblatts (durch beide)
  • Übergabe des DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Einreichen des DLS durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Auszahlung des Betrags an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer

Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Seit 2019 steht zusätzlich eine DLS-App mit der Bezeichnung „Dienstleistungsscheck“ zur Verfügung. Damit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich. Diese App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

Sozialversicherung

Mit dem DLS ist jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer automatisch unfallversichert. Die Unfallversicherung gemäß ASVG gilt für Arbeitsunfälle. Die Versicherung beginnt am Beschäftigungstag mit dem Weg zur Arbeit und endet mit dem Rückweg von der Arbeit.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Einkünfte aus Dienstleistungsschecks beziehen, welche in Summe die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Der Beitrag von 77,81 Euro für die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung für das Jahr 2025 muss von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer monatlich eingezahlt werden. Mit dem ersten Beschäftigungstag des Kalendermonats beginnt der Leistungsanspruch in der Krankenversicherung.

Achtung

Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat dann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 14,7 Prozent zu leisten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz