Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Zulassung als außerordentlicher Studierender

Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

Letzte Aktualisierung: 31.08.2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung