Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Allgemeines zu Maßnahmen und Leistungen für Dienstgeber

Bestimmte Personengruppen sind am Arbeitsmarkt von strukturellen Benachteiligungen betroffen: etwa ältere Arbeitsuchende, Personen mit geringen oder nicht mehr nachgefragten Qualifikationen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Um die Arbeitsmarktchancen dieser Gruppen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, gibt es verschiedene Maßnahmen und finanzielle Förderungen für Dienstgeberinnen/Dienstgeber:

Diese sollen als Anreiz für Dienstgeberinnen/Dienstgeber dienen, bevorzugt benachteiligte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einzustellen bzw. bereits im eigenen Unternehmen beschäftigte benachteiligte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer weniger leicht zu kündigen.

Wenn Sie als Arbeitskraft über mögliche Maßnahmen und Förderungen Bescheid wissen, können Sie diese gegenüber Dienstgeberinnen/Dienstgebern auch als Argument für Ihre Einstellung bzw. weitere Beschäftigung verwenden.

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz