Vereine

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Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
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Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
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Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
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ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Wohnförderungen und Beihilfen

Wohnförderungen und Beihilfen werden österreichweit unterschiedlich vergeben und berechnet. Es bestehen neun voneinander unterschiedliche Gesetze mit ständig wechselnden Durchführungsbestimmungen und Novellierungen. Im Anschluss werden die Grundzüge der Wohnbauförderung dargestellt.

Innerhalb der Wohnbauförderung lassen sich zwei große Gruppen unterschieden:

Objektförderung

Die Objektförderung sieht im Wesentlichen eine Förderung der Errichtung von Eigenheimen und des Baus von Miet- bzw. Eigentumswohnungen vor. Dafür gewährt das Land je nach Bundesland und Bauvorhaben verschieden hohe, unter dem Zinssatz von Bankdarlehen liegende Landesdarlehen oder Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen. Dadurch wird die monatliche Rückzahlungsbelastung der Eigenheimbauerinnen/Eigenheimbauer bzw. Mieterinnen/Mieter gesenkt. Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen darf eine gewisse Einkommenshöchstgrenze nicht überschritten werden.

Subjektförderung

Neben der Förderung bei der Errichtung von Wohnmöglichkeiten sieht die Subjektförderung direkte Förderungen an Familien vor, denen die vom Land geförderten Wohnungen zu teuer sind. Subjektförderungen bestehen meist aus den sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen für Eigenmittel (z.B. in Wien), die etwa eine Mieterin/ein Mieter bei Bezug einer geförderten Wohnung an die Genossenschaft zahlen muss. Diese Darlehen haben einen sehr niedrigen Zinssatz und werden langfristig vergeben. Die Gewährung solcher Darlehen ist auf alle Fälle an das Familieneinkommen gebunden.

Für die individuelle Stützung der laufenden monatlichen Belastungen (z.B. Miete und Kreditrückzahlungsraten) kann auch Wohnbeihilfe beantragt werden. Deren Bewilligung hängt von Einkommenshöchstgrenzen, Familien- und Wohnungsgröße ab. Sie muss jährlich neu beantragt werden.

Eigenmittelersatzdarlehen (→ Stadt Wien)

Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion