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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
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Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
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NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Altersteilzeitgeld

Wenn Sie mit Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber eine sogenannte Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt vereinbart haben, erhalten Sie ein der verringerten Arbeitszeit entsprechendes Arbeitseinkommen sowie einen Lohnausgleich. Das Arbeitsmarktservice ersetzt der Dienstgeberin/dem Dienstgeber (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge), die ihr/ihm durch Ihren Übertritt in die Altersteilzeit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinaus zusätzlich entstehen. Ihre Dienstgeberin/Ihr Dienstgeber muss daher nur noch einen Teil Ihres Lohnes aufbringen, der andere Teil kommt vom Arbeitsmarktservice.

Ab 1. Jänner 2024 erfolgt eine stufenweise Reduzierung des abzugeltenden Aufwandes bei der Altersteilzeit in Form einer Blockzeitvereinbarung. Der abzugeltende Anteil wird von 2024 bis 2027 von derzeit 50 Prozent auf 20 Prozent sinken (pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte) und danach pro Jahr um 10 Prozentpunkte. Für Altersteilzeitvereinbarungen in der Blockzeitvariante, deren Laufzeit ab dem Jahr 2029 beginnt, gebührt somit kein Altersteilzeitgeld (Aufwandsabgeltung) mehr.

Ferner wird die Teilpension in die Altersteilzeit integriert. Das Arbeitsmarktservice ersetzt (wie bisher) der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber bei Vereinbarung einer Altersteilzeit mit Personen, die einen Anspruch auf Korridorpension haben, die gesamten finanziellen Aufwendungen.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Altersteilzeitgeld (→ AMS)

Rechtsgrundlagen

§§ 27 bis 28 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz