Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Allgemeines zur Überweisung

Seit 1. August 2014 sind Banken verpflichtet, nur mehr die neuen SEPA-Zahlungsanweisungen entgegenzunehmen. Das heißt, dass die bisherigen Erlagscheine durch die neue Zahlungsanweisung ersetzt wurden.

Die österreichischen Banken haben sich dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (Single Euro Payments Area) genannt, angeschlossen. Innerhalb des SEPA-Raumes dürfen elektronische Überweisungen nicht länger als einen Bankgeschäftstag dauern und von den Banken keine höheren Kosten als für Inlandsüberweisungen verrechnet werden, sofern die IBAN (International Bank Account Number) korrekt angegeben ist. Überweisungen mit der neuen Zahlungsanweisung in Papier- bzw. Belegform dürfen maximal zwei Bankgeschäftstage dauern.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Überweisungen wurden in den EU-Staaten Schlichtungsstellen eingerichtet. Diese Stellen arbeiten im sogenannten "FIN-NET" zusammen. Als österreichisches Mitglied ist in diesem Netzwerk die "gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft" vertreten.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion