Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Unterstützung von Jugendlichen in Wohnungs-Notfällen

Wenn die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit dem Auszug der Jugendlichen/des Jugendlichen nicht einverstanden sind, kann die Jugendliche/der Jugendliche ab dem 14. Geburtstag beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Unterhalt stellen. Es müssen die Gründe dargelegt werden, weshalb die Jugendliche/der Jugendliche ausziehen möchte. Akzeptiert werden Gründe wie Gewalt in der Familie und Vernachlässigung.

Vor Einleitung eines solchen Verfahrens kann eine Unterstützung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft (→ KIJA) oder die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

In einer akuten Krisensituation, etwa bei familiärer Gewalt, ist auch die Polizei oder eine Interventionsstelle eine geeignete Anlaufstelle.

Wird eine Jugendliche/ein Jugendlicher von ihren/seinen Eltern gegen den eigenen Willen aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt, obwohl dies rechtlich unzulässig ist, empfiehlt sich eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz