Vereine

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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
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Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
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Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte richtet sich an Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und fördert die Kosten für Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern (vollversicherungspflichtig Beschäftigte, auch Karenzierte sowie freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer) für Kurse am freien Bildungsmarkt. Für arbeitsmarktbezogene Aus- und Weiterbildungen für überlassene Arbeitskräfte ist eine Förderung durch den Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgesehen.

Folgende Personen sind förderbar, sofern die Ausbildung zu einem vom Arbeitsmarktservice vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt:

  • Personen, die höchstens einen Pflichtschulabschluss haben
  • Frauen, die höchstens eine Lehre, eine Berufsbildende mittlere Schule oder eine allgemeine höhere Schule abgeschlossen haben
  • Personen ab 50 Jahren

Förderbar sind arbeitsmarktbezogene Qualifizierungen, die überbetrieblich verwertbar sind und mindestens 16 Maßnahmenstunden umfassen. Die Auswahl des Kurses wird zwischen dem Unternehmen und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer vereinbart. Der vollständige Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Start der Weiterbildung beim AMS einzureichen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Kurskosten. Für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sind zusätzlich die Personalkosten zu 50 Prozent förderbar, sofern die Qualifizierung während der Arbeitszeit stattfindet. Pro Begehren und pro Person darf die Förderung maximal 10.000 Euro betragen.

Förderbar sind auch Kurse, die teilweise oder gänzlich online stattfinden, wenn mindestens 16 Maßnahmenstunden zeitlich gebunden (vor Ort oder live-online) abgehalten werden.

Für bestimmte Aus- und Weiterbildungen in den Berufsbereichen Soziales, Gesundheit und Betreuung steht eine spezielle Form der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte zur Verfügung. Hier werden Personalkosten und Kurskosten unabhängig vom Ausbildungsniveau der beschäftigten Personen  gefördert. Der Fördersatz wurde im Rahmen der Pflegereform mit 1. Jänner 2023 auf 75 Prozent der Kurskosten und der Personalkosten erhöht, maximal jedoch 30.000 Euro pro Person je Begehren. Förderbar sind einige, konkret aufgelistete Qualifizierungen (→ AMS).

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Letzte Aktualisierung: 27.11.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz