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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
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Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
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Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
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Kräuterkreis Aschbach Verein
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NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
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Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Allgemeines zur Verwaltungsgerichtsbarkeit

Überblick

  • Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte. Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.
  • Der Instanzenzug führt grundsätzlich von der Verwaltungsbehörde an das jeweilige Verwaltungsgericht und anschließend zum Verwaltungsgerichtshof und/oder zum Verfassungsgerichtshof. Wenn ein Bundesland dies landesrechtlich vorsieht, ist ein administrativer Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden möglich.
  • Die Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den folgenden Bereichen abgewickelt:

  • Soziales (z.B. Arbeitslosenversicherung, Ausländerbeschäftigung oder Behindertenangelegenheiten)
  • Wirtschaft, Verkehr, Kommunikation und Umwelt (z.B. Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes, Finanzmarktaufsichtsrecht, Luftfahrtrecht, Medienrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung)
  • Persönliche Rechte und Bildung (z.B. Datenschutz, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten, Schulrecht)
  • Fremdenwesen und Asyl

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz