Vereine

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Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Identitätsfeststellung

Identitätsfeststellung bedeutet die Ermittlung und Feststellung von personenbezogenen Daten wie beispielsweise Name, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsdatum, Adresse und Beruf.

Hinweis

Sollte es erforderlich sein, kann aber auch die Körpergröße festgestellt, ein Foto erstellt oder die Stimme der Person aufgenommen werden.

Die Identitätsfeststellung wird in der Regel von der Kriminalpolizei durchgeführt. Sie ist dann zulässig, wenn es wahrscheinlich ist, dass die betreffende Person an einer Straftat beteiligt war, Zeuge einer Straftat war oder auf andere Weise zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann.

Wenn Sie von der Kriminalpolizei zur Abgabe von personenbezogenen Daten aufgefordert werden, sind Sie verpflichtet, mitzuwirken. Die Kriminalpolizei muss Ihnen allerdings – auf Ihren Wunsch hin – mitteilen, warum die Feststellung Ihrer Identität notwendig ist.

Bei einer Verweigerung an der Mitwirkung kann die Kriminalpolizei eine Personendurchsuchung durchführen. Die Reaktion der Kriminalpolizei muss aber immer angemessen sein und im richtigen Verhältnis zu der zu ermittelnden Straftat stehen.

Rechtsgrundlagen

§ 118 Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion