Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Therapien

Allgemeine Informationen

Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:

  • Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
  • Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
  • Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
  • Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)

Tipp

Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.

Zuständige Stelle

Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)

Verfahrensablauf

Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).

Kosten

Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.

Zusätzliche Informationen

Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz