Vereine

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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
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Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das einer Miteigentümerin/einem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine bestimmte Wohnung, sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.

Die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer ist stets auch Miteigentümerin/Miteigentümer der gesamten Liegenschaft und hält somit einen ideellen Anteil daran. Anders als eine ("schlichte") Miteigentümerin/ein ("schlichter") Miteigentümer ist dieses Miteigentum untrennbar mit dem Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung auf der Liegenschaft ausschließlich zu nutzen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).

Ein im Grundbuch eingetragenes Eigentum, unabhängig davon, ob eine Person alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer ist oder ob mehrere Personen gemeinsam Eigentümerinnen/Eigentümer sind, kann nur an Liegenschaften (also an Grundstücken samt Gebäuden) bestehen, nicht aber an einzelnen Wohnungen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es jedoch, einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft mit dem Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung zu verbinden.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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