Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Mindestprofiltiefe von Reifen

Achtung

Die Mindestprofiltiefe ist als gesetzliche Mindestanforderung zu betrachten.

Sommerreifen

Sommerreifen von Kfz mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (z.B. Pkw, Lkw bis 3,5 t, Motorräder) müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Dies gilt auch für Anhänger bis 3,5 t, mit denen schneller als 25 km/h gefahren werden darf.

Für Sommerreifen von Lkw über 3,5 t und Anhänger über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.

Bei Motorfahrrädern (Mopeds) beträgt die Mindestprofiltiefe 1 mm.

Winterreifen

Winterreifen von Pkw und Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-Matsch- und Eisreifen bestimmt sind (Aufschrift "M + S", "M.S." oder "M & S"), sowie Spikereifen. Neben der Kennzeichnung "M + S", "M.S." oder "M & S" können Winterreifen auch mit einem zusätzlichem Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet sein.

Für Winterreifen von Lkw über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.

Winterreifen, die diese Mindestprofiltiefe nicht mehr erreichen, aber über der Mindestprofiltiefe von Sommerreifen liegen, dürfen grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit wird jedoch empfohlen, immer eigens für die Jahreszeit entwickelte Reifen zu verwenden.

Detaillierte Informationen zu den Themen "Winterreifenpflicht" und "Fahren im Winter" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Sonstige Bestimmungen

Reifen dürfen keine mit freiem Auge sichtbaren, bis zum Unterbau des Reifens reichenden Risse oder Ablösungen der Lauffläche oder der Seitenwände aufweisen.

Reifen von Pkw und Kombi müssen mit sogenannten "Indikatoren" versehen sein. Diese sollen erkennbar machen, ob die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht oder unterschritten wird.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur