Vereine

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Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
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Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
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ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Erhöhungsantrag

Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, steht es den jeweiligen Personen frei, beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag zu stellen. Auch dieser Antrag ist formlos.

Hinweis

Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr verstrichen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Befundes eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, ist dieser Antrag vom Entscheidungsträger zurückzuweisen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 24. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz