Vereine

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Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
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ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
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ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
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Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Maßnahmen bei Störungen

Nur wenn eine gerichtliche Entscheidung zu spät käme, besteht das Recht, sich selbst in angemessener Weise gegen Störungen zu helfen. Dies jedoch nur innerhalb sehr enger Grenzen, andernfalls könnte sich daraus Strafbarkeit ergeben.

Der Weg zum Gericht führt meist nicht zu friedlicher Streitbeilegung. Der ordentliche Rechtsweg ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn mindestens ein Versuch unternommen wurde, den Streit außergerichtlich zu schlichten.

Um gegen unzulässige Störungen vorzugehen, kann nach einem außergerichtlichen Versuch, den Streit zu schlichten, grundsätzlich eine Unterlassungsklage eingebracht werden. Die Unterlassungsklage ist jedoch nicht möglich, wenn die Störungen von einem Betrieb ausgehen.

Wenn der Besitz gestört wird, z.B. durch Baumstämme, die die Zufahrt behindern, ist unter gewissen Voraussetzungen eine Besitzstörungsklage möglich.

Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion