Vereine

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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Landesregierung

Allgemeines zur Landesregierung

Die Landesregierung ist oberstes Verwaltungsorgan der Bundesländer. Die Landesregierung wird von dem jeweiligen Landtag gewählt. Als Mitglieder der Landesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Landtag wählbar sind. Die Mitglieder müssen jedoch nicht dem Landtag angehören.

Mitglieder der Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus:

  • Landeshauptfrau/Landeshauptmann
  • Stellvertreterinnen/Stellvertretern
  • Landesräten

Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann ist Vorsitzende/Vorsitzender der Landesregierung und leitet das Amt der Landesregierung.

Einzelne Mitglieder der Landesregierung – außer in Wien – können mit der Besorgung einzelner Aufgaben der Landesverwaltung betraut werden, wenn dies die jeweilige Landesverfassung vorsieht.

Hinweis

In Wien ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zugleich Landeshauptfrau/Landeshauptmann, weil Wien zugleich Stadt und Bundesland ist.

Aufgaben der Landesregierung

Als oberstes Verwaltungsorgan eines Bundeslandes hat die Landesregierung die obersten Verwaltungsgeschäfte im selbstständigen Vollzugsbereich des Bundeslandes zu führen. Dies bedeutet, dass die Landesregierung die höchste sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist. In diesen Angelegenheiten ist die Landesregierung keiner anderen Behörde untergeordnet.

Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung, z.B. beim Pass- und Meldewesen, sind die Landeshauptleute an die Weisungen der zuständigen Bundesministerinnen/zuständigen Bundesminister gebunden. Dabei werden Bundesgesetze durch Landesbehörden vollzogen. Die Landesbehörden werden dabei "funktionell" als Bundesbehörden tätig.

Weiterführende Links

Landesregierungen und Landesverwaltung (→ Parlamentsdirektion)

Rechtsgrundlagen 

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion