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Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird.

Checkliste - Übersiedlung mit eigenem Kfz
Übersiedlung mit eigenem Kfz 
Thema Detailinformationen Erledigt
Überstellung  Zunächst muss das Kfz nach Österreich überstellt werden (z.B. mit einem ausländischen Überstellungskennzeichen).  
Führerschein Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.  
Genehmigungsdatenbank Bei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.  
Fahrzeugtypisierung Hat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden.  
Normverbrauchsabgabe (NoVA) Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe – NoVA (USP) bezahlt werden.  
Zulassung Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden.  
Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für NoVA bis 3,5 Tonnen).  
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Thema Detailinformationen Erledigt
Führerschein Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.  
Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  
Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion